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Neubildung des Jugendausschusses der Stadt Moringen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Moringen

Neubildung des Jugendausschusses der Stadt Moringen

Nach  der Neuwahl des  Stadtrates am  13.  September 2026  wird  der Rat  der Stadt Moringen im November d. J. seine konstituierende Sitzung abhalten und u.a. seine Ausschüsse neu bilden und besetzen. Demnach ist auch der Jugendausschuss neu zu bilden und zu besetzen.

Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendausschuss als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen und vom Rat zu wählen sind.

Da sich die Stadt Moringen mit Jugendarbeit und mit Kindertagesbetreuung (Kindergartenförderung  usw.)  befasst,  soll  aus  jedem  dieser  Bereiche  ein  beratendes Mitglied  in  den  Jugend-,  Kultur-  und  Sozialausschuss  vorgeschlagen  und  berufen werden.

Für  jedes  beratende  Mitglied  soll  ferner eine  Stellvertreterin  oder  ein  Stellvertreter berufen werden.

Die in der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden  hiermit  aufgerufen,  für  den  Bereich  der  Jugendarbeit  entsprechende  Vorschläge einschließlich der Stellvertretung  bis zum 30. Oktober 2026 bei der Stadt Moringen – Hauptamt – Amtsfreiheit 8/10, 37186 Moringen, schriftlich einzureichen.

Dabei sind neben der Funktion als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied anzugeben:

Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift.

Die der Stadtverwaltung bekannten Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit der Bitte um Unterbreitung von entsprechenden Vorschlägen angeschrieben.

Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Moringen unter Telefon 05554 / 202-12.

Moringen, den 15. Oktober 2026

Stadt Moringen
Die Bürgermeisterin

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